Arbeitssicherheit im Handwerk

Arbeitssicherheit im Handwerk ist aktiver Gesundheitsschutz

arbeitsschutzArbeits- und Gesundheitsschutz sollten eine Selbstverständlichkeit für Handwerksbetriebe sein. Die Arbeitssicherheit sorgt nicht nur für das Wohlergehen der Mitarbeiter sondern sie leistet weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Betriebserfolg. Die Arbeitssicherheit muss beim einrichten eines Werkstattarbeitsplatzes unbedingt berücksichtigt werden.

Gesunde Mitarbeiter sind leistungsfähiger und garantieren somit auch den wirtschaftlichen Erfolg eines Betriebes. Daher sollten Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Unfallverhütung und Anlagensicherheit zu den grundlegenden Zielen eines Unternehmens gehören. Zu den Pflichten von sämtlichen Führungskräften und Beschäftigten gehört die Einhaltung der betrieblichen Vorgaben zum Arbeitsschutz. Weiterhin ist auf die Verhinderung von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen sowie von nachteiligen Auswirkungen auf die Umgebung des Betriebes zu achten. Wer in Deutschland derartige Grundsätze vorsätzlich oder auch unabsichtlich missachtet, wird zur Verantwortung gezogen.

Grundpflichten eines Unternehmens im Arbeitsschutz

Jeder Unternehmer hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten und muss daher die Verordnungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, dem Sozialgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und den sonstigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) einhalten. Leider existiert in deutschen Handwerksbetrieben noch kein einheitliches Arbeitsschutzniveau. Dies hängt sehr stark von den Fachkenntnissen und der Einstellung des Unternehmers ab.

Organisatorische Vorkehrungen zur Arbeitssicherheit

Um „Erste-Hilfe“ gewährleisten zu können, müssen im Betrieb neben dem ausgebildeten Personal die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Personenrettung zur Verfügung stehen. Hinweise über Notrufe, Ärzte, Krankenhäuser oder Rettungseinrichtungen müssen in schriftlicher Form ausgehangen werden. Außerdem werden Erste-Hilfe-Leistungen im Verbandbuch o.ä. dokumentiert. Die Unterlagen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln.

Im Bereich Brandschutz muss regelmäßig überprüft werden, ob leicht entzündliche/brennbare Stoffe vorhanden sind und ob eine Brandentstehung möglich ist. Es ist für geeignete und ausreichende Feuerlöscheinrichtungen Sorge zu tragen und die Feuerlöscher müssen jederzeit einsatzbereit sein und regelmäßig (mind. alle 2 Jahre) geprüft werden. Alle Mitarbeiter müssen mit der Handhabung der Feuerlöscher vertraut sein. Für den Brandfall sollte ein Alarmplan aufgestellt werden. Eine Sicherheitskennzeichnung muss vorhanden sein. Rettungswege und die Zufahren für die Feuerwehr sind zu kennzeichnen und freizuhalten.

In vielen Berufen ist von den Mitarbeitern eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Dazu gehören insbesondere Kopfschutz, Gesichtsschutz (z.B. Schutzbrille), Handschutz, Körperschutz, Fußschutz, Gehörschutz, Atemschutz und Schutz gegen Absturz.

Schutzarten für Elektrische Betriebsmittel

Elektrische Betriebsmittel werden anhand ihrer Eignung für verschiedene Umgebungsbedingungen mit der Schutzart klassifiziert. Die Einteilung erfolgt in sogenannte IP-Codes. Um die IP-Codes Kodieren zu können, werden verschiedene deutsche und internationale Normen herangezogen. So zum Beispiel wird anhand der DIN 40 050-9 unter anderem der Schutz gegen Wasser und Berührungen überprüft.